RERUM NOVARUM (1891) und die Geburtsstunde der Katholischen Soziallehre

Am 15. Mai 1891 veröffentlichte Papst Leo XIII. das Rundschreiben RERUM NOVARUM. Das war die Geburtsstunde der Katholischen Soziallehre. Es war der Wille, als Kirche in eine neue Zukunft zu schauen, in der sich wirtschaftliche, soziale, politische und geistig-kulturelle Umbrüche ankündigten. Im Jubiläumsjahr 2021 blicken wir auf diese 130jährige Geschichte.

Die Veröffentlichung des Schreibens Rerum novarum von Papst Leo XIII. gilt als die Geburtsstunde der Katholischen Soziallehre. Doch wie bei Geburten üblich hatte sie eine lange „Schwangerschaft“.

Das 19. Jahrhundert war voller Umbrüche: Bisher lebte der Großteil der Bevölkerung von der Landwirtschaft, ein kleinerer Teil von Handel und Gewerbe. Durch die Erfindung der Maschine kam es nicht nur zur Trennung von Arbeit und Kapital, sondern auch zur Zusammenballung von Arbeiter*innen. Damit war ein massiver wirtschaftlicher Umbruch gegeben, dem ein sozialer folgte.

Es war einerseits mehr Freiheit möglich, gleichzeitig bedeutete das für viele eine Auslieferung an das „Kapital“. Politisch wirkte die Revolution von 1848, die zwar eine Freiheit der Bürger brachte, aber nicht gegenüber dem allgemeinen Zusammenleben. Für das Proletariat änderte sich wenig. Schließlich betraf die vierte Veränderung das geistig-religiöse Leben. Denn vielen war die Moral der Kirche eine Bevormundung. Die demokratischen Bemühungen standen der Kirche entgegen.

Ferdinand Lassalle gründete 1863 den allgemeinen deutschen Arbeiterverein. Auf kirchlicher Seite forderte 1869 auf der Fuldaer Bischofskonferenz Bischof Wilhelm Ketteler die Einführung des Klerus in die Arbeiterfrage. Denn schon 1864 publizierte er eine Schrift: Die Arbeiterfrage und das Christentum. Er erkannte, dass „der Mensch nun der Maschine gegenübersteht, die mit viel Pferdekraft Tag und Nacht arbeitet“. Für ihn war die soziale Frage auch eine Gesinnungsfrage für die Kirche. 1870 wurde von ihm und 7 weiteren Bischöfen im ersten Vatikanischen Konzil ein Antrag eingebracht, in dem es heißt: „… die religiös gesinnten Arbeiter erheben Augen und Hände zur Mutter Kirche in der Erwartung, dass sie die Gesetze der christlichen Liebe und Gerechtigkeit … in der Gesellschaft wieder herstelle.“ Das Konzil wurde vorzeitig abgebrochen, daher kam es zu keiner Abstimmung.

Leo XIII. war wesentlich von den Arbeiten Kettelers beeinflusst. Für ihn war „ohne Zuhilfenahme von Religion und Kirche kein Ausweg aus dem Wirrsal zu finden“. Aber es könnte „Stillschweigen eine Verletzung unserer Pflicht sein“. (13) Rerum novarum ist eine längst fällige Antwort auf die Ereignisse der Zeit, ein Programm für jene gesellschaftliche Großgruppe, die von der Industriellen Revolution am meisten betroffen war, nämlich die Arbeiterschaft. Die Lohnfrage ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Löhne müssen Familien ernähren. (10) Leo XIII. tritt für das Privateigentum ein, warnt aber auch vor übermäßigem Reichtum. Er sieht, wie „einige übermäßig Reiche einer Masse von Besitzlosen ein nahezu sklavisches Joch auflegen“. (2) Es ist Pflicht „vom Überfluss den notleidenden Mitbrüdern Almosen zu spenden“. (19) Damit stellt er sich gegen den Sozialismus, der sämtliche Produktionsmittel in die Hand des Staates geben will. Doch er redet auch gegen den Liberalismus, der sich gegen jede Einmischung des Staates stellt. Der Staat hat die Aufgabe jene zu stützen, deren Existenz nicht gesichert ist. (29) Er fordert deshalb eine staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung. Gleichzeitig weiß Leo XIII. die Macht der Kirche begrenzt und will die Selbsthilfe der Arbeiter. Papst Leo spricht ihnen das Recht auf freie Vereinigung zu. (38)

Rerum novarum setzt 1891 einen Meilenstein in der Diskussion um die Soziale Frage!

Karl A. Immervoll, Bundesseelsorger der Katholischen ArbeitnehmerInnen Bewegung Österreich, KABÖ