Die Armutsgefährdungsquote bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 17 Jahren ist höher als bei der Gesamtbevölkerung, sie lag Ende 2008 insgesamt bei 20%.
Die höchsten Quoten sind dabei in Rumänien (33 %), Bulgarien (26 %), Italien und Lettland (jeweils 25 %), Spanien (24 %), Griechenland, Portugal, Litauen und Großbritannien (jeweils 23 %) sowie in Polen (22 %) zu verzeichnen. Hinzu kommt, das auch ältere Menschen stärker von Armut bedroht sind als die Gesamtbevölkerung. Ende 2008 waren 19 % der über 65-Jährigen von Armut betroffen.
Die Ausweitung prekärer Arbeitsverhältnisse und niedriger Löhne hat zudem den Prozentsatz der von Armut bedrohten Arbeitnehmer erhöht. In der gesamten EU waren Ende 2008 8 % der erwerbstätigen Bevölkerung von Armut bedroht, wobei die höchsten Armutsgefährdungsquoten in Rumänien (17 %), Griechenland (14 %), Polen und Portugal (jeweils 12 %), Spanien und Lettland (jeweils 11 %) zu verzeichnen waren. Dabei machen Frauen wegen prekärer und schlecht bezahlter Arbeitsverhältnisse sowie wegen der Diskriminierung bei Löhnen, Renten und Pensionen den größten Anteil an der von Armut bedrohten Bevölkerung aus.
Die Sozialagenda der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2005-2010 hat das Jahr 2010 zum „Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung” erklärt, um das politische Engagement der EU, das am Anfang der Lissabon-Strategie stand, nachdrücklich zu bekräftigen und zu untermauern und um Maßnahmen zu ergreifen, die entscheidend zur Armutsbekämpfung beitragen. Das „Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“ soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Aufmerksamkeit auf das Problem der sozialen Ausgrenzung zu lenken. Außerdem hat sich die Europäische Union verpflichtet, die UN- Millenniumsziele und die Resolution zu erfüllen, mit der die Zweite Dekade der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Armut (2008-2017) verkündet wurde.
Die Europäische Union berücksichtigt in Sachen Armutsbekämpfung vielfältige Aspekte, die Armut und soziale Ausgrenzung ausmachen. Zum einen geht es dabei besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen (Kinder, Frauen und ältere Menschen), einschließlich der Menschen mit Behinderung, Zuwanderer, Familien mit vielen Kindern oder Alleinerziehende, chronisch Kranke oder Obdachlose. Zum anderen wird die Notwendigkeit betont, die Prävention und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in alle Politikbereiche einfließen zu lassen, um den allgemeinen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, zu qualitativ hochwertigen und mit Arbeitnehmerrechten verbundenen Arbeitsplätzen und ein Einkommen zu gewährleisten, das ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt und der Schutz der grundlegenden Menschenrechte müssen Vorrang haben, was ein Gleichgewicht zwischen Wirtschafts-, Beschäftigungs-, Sozial- und Umweltpolitik und eine gerechte Verteilung des Reichtums und der Einkommen erfordert.