Um die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen und grundlegend zu modernisieren setzten sich die Regierungen der Europäischen Union bei einer Tagung im Jahre 2000 in Lissabon mit er sogenannten Lissabonstrategie ein ehrgeiziges Ziel: bis zum Jahre 2010 soll die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt werden. Es soll ein Wirtschaftsraum entstehen, der dauerhaft Wachstum erzielt, bessere Arbeitsplätze schafft und sozialen Fortschritt erreicht. Die Frage der Bildung und Qualifizierung von Menschen wurde somit zu einer wichtigen Aufgabe in Europa.
Im Zentrum der Maßnahmen standen zunächst Fragen der Vergleichbarkeit von formalen Bildungs- und Berufsabschlüssen und aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in Europa die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Menschen. Zunehmend rückten aber dann Begriffe wie „Kompetenzen" und „Schlüsselqualifikationen" in den Blick. Damit sind Fähigkeiten gemeint, die sowohl für die Ausübung eines Berufs als auch für den privaten und sozialen Alltag notwendig sind. Schließlich wurde im Jahre 2008 ein sogenannter Europäischer Qualifikationsrahmen geschaffen, ein System zur europaweiten einheitlichen Bewertung von Bildung. Die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stehen nun in der Verpflichtung bis zum Jahre 2010 bzw. 2012 ihre nationalen Bildungs- und Qualifikationssysteme an den Europäischen Qualifikationsrahmen zu koppeln.
Fakten:Allgemeine Bildung, berufliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen spielen sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht in der EU eine wichtige Rolle. Im Jahre 2005 waren in der EU-27 98,3 Millionen Schüler und Studenten in einer Bildungseinrichtung registriert. Zusätzlich besuchten 85,7 % aller Vierjährigen eine Vorschule. Die Beteiligungsraten in der Vorschulerziehung variieren allerdings von z.B. 100 % in Belgien, Frankreich und Italien bis unter 50 % in z.B. Irland und Polen. Im Bereich des lebenslangen Lernen wurde im Jahre 2006 festgestellt, das 9,6 % aller 25 bis 64 jährigen im Erhebungszeitraum an einer Aus- und Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben.