EBCA Arbeit

Sicherheit am Arbeitsplatz, eine gerechte Entlohnung, Mitbestimmung und Koalitionsfreiheit sind wichtige Teile der umfassenden sozialen Rechte, die für die Bürgerinnen und Bürger in Europa gelten. Die Realität zeigt jedoch, dass diese Rechte vielfach verletzt werden. Die neoliberale Doktrin von Flexibilisierung und Deregulierung der Erwerbsarbeit setzt zudem auf eine weitgehende Abschaffung sozialer und rechtlicher Regelungen und Standards. Erwerbsarbeit soll möglichst unbeschränkt wie jede andere Ware gehandelt werden. Zudem geraten alle Formen der menschlichen Arbeit, wie die Arbeit für die Familie oder das Gemeinwesen, aus dem Blick, da sie nicht bezahlt werden und sich nicht profitabel verwerten lassen. Sie werden als nachrangig oder unbedeutend angesehen. Für unsere Gesellschaft aber, für Erziehung und Gemeinschaft sowie das soziale Zusammenleben der Generationen haben diese Formen der menschlichen Arbeit eine unverzichtbare Bedeutung.

Fakten: Die sozialen Rechte sind entsprechend der Europäischen Sozialcharta weiter zu fassen als die unmittelbaren Rechte der Arbeit. Darunter fallen u.a. das Recht auf Gesundheitsschutz, auf soziale Sicherheit und Fürsorge, auf Inanspruchnahme sozialer Dienste, das Recht der Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter und ihrer Familien auf Schutz und Beistand sowie der Kinder- und Jugendschutz und der Schutz der Familie. Im Zusatzprotokoll von 1989 wurden das Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, auf Information, Konsultation und Beteiligung der Arbeitnehmer oder ihrer Vertreter sowie das Recht älterer Arbeitnehmer auf sozialen Schutz verankert. Präzisiert und ausgebaut wurden die sozialen Rechte noch einmal durch die revidierte Europäische Sozialcharta von 1996. Die besondere Bedeutung z. B. der bürgerschaftlichen Arbeit für die Gesellschaft belegt u. a. der Europäische Wertesurvey von 2001. 31,6 % der Befragten gaben an, zumindest für eine Organisation ehrenamtlich, also ohne Bezahlung, tätig zu sein.